Videostreaming soll ab 500 gleichzeitigen Nutzern sendelizenzpflichtig werden


Es war zu erwarten, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunkkomplex nicht die Butter vom Brot nehmen lassen wird. Vor einem Jahr sorgte Norbert Schneider, Vorsitzender der Landesanstalt für Medien NRW, in der Blogosphäre für Aufmerksamkeit mit einem Interview in der taz. Er forderte damals schon eine Lizenzierung von Streaming-Inhalten, Kriterien dafür sollten »Meinungsmacht, Relevanz und Suggestivkraft« sein.

Und in einem Nebensatz schenkte er der Öfffentlichkeit das Bonmont, »… dass Regulierung Schutz bedeutet und nicht Strangulierung.«

Seit Mitte letzten Jahres regulieren die Landesmedienanstalten Internetradios. Internetradio ist nach Rechtsauffassung »Rundfunk« und darum müssen Internetradios ab 500 concurrent usern eine Sendelizenz beantragen. In Zukunft wird diese Regelung wohl auf Video-Streaming ausgedehnt werden, was eine aktuelle Änderung der Fernsehsatzung des Medienrats der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) vermuten lässt. Das ist, wie Christiane Schulzki-Haddouti lakonisch schreibt, »die Top-Medien-Meldung des Monats«.

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klingt nicht gut

... ist dann schluß mit der freiheit und den kostenlosen diensten...und erinnert mich an den beitrag: das internet wird dicht gemacht in der de:bug 123 http://www.de-bug.de/mag/5628.html. man wird sehen.

Netzneutralität

Das dürfte auch die Debatte um die Netzneutralität anheizen...

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