Vorsichtiges Herantasten an eine offene Lizenz im öffentlich-rechtlichen Rundfunk


Eigentlich sollte es ja eine Selbstverständlichkeit sein: Der öffentlich-rechtliche Norddeutsche Rundfunk (NDR) stellt einige Werke unter die Creative Commons-Lizenz "by-nc-nd": Namensnennung-Keine kommerzielle Nutzung-Keine Bearbeitung (Atribution-Noncommercial-No Derivative Works). Damit ist es immerhin möglich, Inhalte unter dieser Lizenz in einer nichtkommerziellen Umgebung zu veröffentlichen. Eine wirklich offene Lizenz ist das leider noch nicht, denn eine (Weiter-) Bearbeitung wie zum Beispiel das Mixing ist untersagt. Was ja zum Beispiel in einem didaktischen Umfeld durchaus mal ganz sinnvoll sein kann. Aber immerhin, es ist ein Anfang.

Weiterlesen:

Update: Bei Meike Richter, die beim NDR an diesem Projekt beteiligt war hat, gibt es dazu mehr Informationen.

Trackback URL für diesen Beitrag:

http://www.tschlotfeldt.de/trackback/602

Kommentar hinzufügen

Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.
  • Zulässige HTML-Tags: <a> <em> <strong> <cite> <code> <ul> <ol> <li> <dl> <dt> <dd>
  • Zeilen und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Internet- und E-Mail-Adressen werden automatisch umgewandelt.
CAPTCHA
Mit dieser Frage wird getestet, ob Sie ein menschlicher Benutzer, um so automatisierten Spam vorbeugen zu können.
Bild-CAPTCHA
Tragen Sie die Zeichen aus dem Bild oben in das Feld ein.