Vorsichtiges Herantasten an eine offene Lizenz im öffentlich-rechtlichen Rundfunk


Eigentlich sollte es ja eine Selbstverständlichkeit sein: Der öffentlich-rechtliche Norddeutsche Rundfunk (NDR) stellt einige Werke unter die Creative Commons-Lizenz "by-nc-nd": Namensnennung-Keine kommerzielle Nutzung-Keine Bearbeitung (Atribution-Noncommercial-No Derivative Works). Damit ist es immerhin möglich, Inhalte unter dieser Lizenz in einer nichtkommerziellen Umgebung zu veröffentlichen. Eine wirklich offene Lizenz ist das leider noch nicht, denn eine (Weiter-) Bearbeitung wie zum Beispiel das Mixing ist untersagt. Was ja zum Beispiel in einem didaktischen Umfeld durchaus mal ganz sinnvoll sein kann. Aber immerhin, es ist ein Anfang.

Weiterlesen:

Update: Bei Meike Richter, die beim NDR an diesem Projekt beteiligt war hat, gibt es dazu mehr Informationen.

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