Abmahnung bei Verwendung von Begriffen wie »Unterricht« und »Studium«


Wenn einer Kanzlei eine Abmahnung der Wettberbwerbszentrale vorliegt, würde ich noch nicht von einer Abmahnwelle ausgehen, von der Rechtsanwalt Max-Lion Keller der IT-Recht-Kanzlei aus München schreibt. Aber der Hinweis ist gut: Laut Kanzlei ist der Umgang mit bestimmten Begriffen im Fernunterrichtsschutzgesetz geregelt. Bei der Abmahnung geht es um einen Anbieter, der auf eBay DVDs zum »Heimstudium« angeboten hatte und deswegen abgemahnt worden ist.

Weiterlesen: Fort- und Weiterbildung online: Abmahnwelle gegen Anbieter von Materialien zum „Heimstudium“.

Trackback URL für diesen Beitrag:

http://www.tschlotfeldt.de/trackback/1377

Kommentar hinzufügen

Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.
  • Zulässige HTML-Tags: <a> <em> <strong> <cite> <code> <ul> <ol> <li> <dl> <dt> <dd>
  • Zeilen und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Internet- und E-Mail-Adressen werden automatisch umgewandelt.
CAPTCHA
Mit dieser Frage wird getestet, ob Sie ein menschlicher Benutzer, um so automatisierten Spam vorbeugen zu können.
Bild-CAPTCHA
Tragen Sie die Zeichen aus dem Bild oben in das Feld ein.