Durchsuchung wegen mittelbarer Links auf Kinderporno-Sperrliste rechtmäßig


Ein Blogbetreiber ist durchsucht worden, weil er »einen mittelbaren Link auf die dänische Sperrliste mit Kinderpornographie gesetzt hatte.«

Diese Durchsuchung war laut Landgericht Kalrsruhe rechtmäßig. Zwar haben findige Menschen im Heise-Forum ziemlich schnell dem Landgericht Karlsruhe selbst eine indirekte Verlinkung zu Wikileaks nachgewiesen (hier und hier), aber damit ist das Urteil leider nicht vom Tisch. Und eine Hausdurchsuchung beim Landgericht Karlsruhe dürften wir wohl auch nicht erleben.

Dagegen ist meine Angst vor einer Hausdurchsuchung bei mir ganz real geworden. Ich habe nicht nur auf Wikileaks verlinkt, sondern auch auf die schwedische bzw. finnische Sperrliste.

Es gibt jetzt ein deutsches Editorial zum Thema Internetzensur auf Wikileaks, das so beginnt:

Sie sind verhaftet wegen Geschwindigkeitsueberschreitung.
Was ist denn das Tempolimit?
Die Hoechstgeschwindigkeit ist geheim.

[via fefe]

Trackback URL für diesen Beitrag:

http://www.tschlotfeldt.de/trackback/1138

Da hilft nur eines: alle

Da hilft nur eines: alle verlinken auf die Sperrliste und Wikileaks!

Nur zu ;-)

Nur zu ;-)

Also ehrlich, statt den

Also ehrlich, statt den Staat zu aergern, sollte man ihm lieber helfen: http://blog.0x53a.de/linkkette-zu-wikileaks-wir-erleichtern-den-ermittlu...

Oh ja, hier nochmal als

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