Strafen mit Abschreckungspotenzial für Filesharer?


Wie heise meldet, sind die Entwürfe zum ACTA »befreit« worden:

Entgegen den Behauptungen der EU-Kommission soll Ziel des geplanten Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) offenbar doch nicht allein die Verfolgung "massiver Verstöße" gegen Schutzrechte sein. Das geht aus jüngsten Entwürfen für das umstrittene Anti-Piraterieabkommen hervor, über welche die US-Bürgerrechtsorganisation Knowledge Ecology International (KEI) und der kanadische Rechtsprofessor Michael Geist im Vorfeld der für März anberaumten nächsten Verhandlungsrunde in Marokko berichten.
Bisher werden in Deutschland Filesharing-Fälle von den Staatsanwaltschaften in der Regel wegen Geringfügigkeit eingestellt. Ein wenig unangenehm ist es den ACTA-Leuten ja schon, was sie da vorhaben, denn die aktuellen Entwürfe zum ACTA werden lediglich den Lobbygruppen der Rechteindustrie zugänglich gemacht.

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