Medienindustrie

»No one could do to Disney Disney did Brothers Grimm«


In einem sehr unterhaltsamen Talk hat Lawrence Lessig bei TEDxNYED über eine Kultur des Remixens gesprochen, die Disney groß gemacht hat, über den Respekt der Konservativen gegenüber dem Urheber (nicht Verwerter) und den Einfluss von Hollywood auf die Demokraten.

[via ix, netzpolitik.org]

Jugendschutz als Spielball der Interessensgruppen?


Seit ein paar Tagen wird der Entwurf zur Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages heftig diskutiert. Beziehungsweise wird von der Online-Welt ziemlich klar abgelehnt. Aus der Stellungnahme des AK Vorrat:

  • Es werden sowohl Internet-Zugangs-Anbieter (Access-Provider, ISP) als auch Anbieter von Webspace (Hosting-Provider) mit den eigentlichen Inhalte-Anbietern gleich gesetzt. Sie werden als „Anbieter“ bezeichnet. Sie alle sind für die Inhalte ihrer Kunden verantwortlich.
  • Access-Provider werden verpflichtet, ausländische Webseiten zu blockieren, die sich nicht an die in Deutschland geltenden Jugendschutzbestimmungen halten. Es muss also eine weitaus umfangreichere Internet-Zensur-Infrastruktur aufgebaut werden, als dies Ursula von der Leyen im Wahlkampf vorgesehen hat.
  • Wenn auf einer Webseite die Nutzer Inhalte erstellen können (also zum Beispiel Kommentare in Blogs), dann muss der Betreiber der Plattform (also zum Beispiel der Blogger) nachweisen (!), dass er zeitnah Inhalte entfernt, „die geeignet sind, die Entwicklung von jüngeren Personen zu beeinträchtigen“. Ausnahmen sind keine vorgesehen.
  • Generell werden alle Inhalte in Kategorien eingeteilt: ab 0 Jahre, ab 6 Jahre, ab 12 Jahre, ab 16 Jahre, ab 18 Jahre.
  • Alle „Anbieter“ müssen sicherstellen, dass Kinder der entsprechenden Altersstufe jeweils ungeeignete Inhalte nicht wahrnehmen.

Im Unternehmensblog von 1&1 hat Justiarin Saskia Franz zudem drastisch aufgezeigt, wohin der Weg mit der Novelle gehen würde:

Undifferenziert müsste ein Access-Provider genauso wie ein Blogger ausnahmslos jederzeit sämtliche Inhalte kontrollieren, da er dafür verantwortlich sein soll, „die Einbeziehung und den Verbleib von Inhalten im Gesamtangebot“, die entwicklungsbeeinträchtigend sind, zu verhindern. Hier stellt sich die Frage, welcher User kann dies mit den ihm möglichen Mitteln sicherstellen? Der Freizeit-Blogger wird hierzu regelmäßig nicht in der Lage sein. Ihm steht das technische Equipment und gegebenenfalls Know-how kaum zur Verfügung. Ob er sich parallel die eingreifende Filterung durch einen Access-Provider wünscht, ist gleichfalls fraglich.

Soweit so schlecht. Kristian Köhntopp bietet nun eine interessante Deutungsmöglichkeit dieser Novelle. Kris hat Erfahrung mit Jugendschutz, vor mehr als 10 Jahren hat er an einer Studie zum Thema Jugendschutz im Internet mitgearbeitet, die damals vom Wirtschaftsministerium (BMWI) beauftragt worden ist. Er hat dabei erlebt, wie verschiedene Interessensgruppen das Thema Jugendschutz für sich instrumentalisieren wollten. In seinem Blogeintrag weist er darauf hin, dass ein solch novelliertes Jugendmedienschutzgesetz die Transaktionskosten für Online-Veröffentlichungen erheblich verteuern würden. Oder volkswirtschaftlich betrachtet: es werden Marktschranken aufgebaut, die eine Veröffentlichung beispielsweise kostenloser Angebote von Privatpersonen oder kleinen Organisationen unmöglich machen würden. Gestützt werden durch solche Barrieren – Überraschung! – die klassischen Medienhäuser. Also jene Akteure, die in den letzten Monaten mit einem wahren Veröffentlichkungsfeuerwerk auf ihre Not und ihr Fremdeln mit der Online-Welt hingewiesen haben. Kris drückt das so aus:

Andererseits ist das auch genau eine Linie der Politik der aktuellen Regierung: Es sind die kostenlosen Angebote in ausreichender bis exzellenter Qualität, die derzeit den Medienwandel treiben. Unsere Klientelregierung hat nun versprochen, dieses Problem zu beheben. Konsequenterweise ist dieser Entwurf eines Jugendmedienschutzes auch ein Anschlag auf die kooperative Kultur des Internets, denn es gilt, kostenlose Angebote unattraktiver zu machen, um kompetetiven, traditionell geldgestützt operierenden Sites mehr Luft zum Atmen zu geben. Da diese Sites auch traditionellen Regulierungsinstrumentarien zugänglich sind, ist dies politisch und wirtschaftlich wünschenswert.

Kris weiter zu den Folgen:
  1. Die Publikation von kostenlosen, kooperativ erzeugten freien Inhalten wird aufwendiger.
  2. Es wird die Überwachungs- und Zensurinfrastruktur legitimiert, die schon im Rahmen der Zensursula-Diskussion gewünscht wurde.
  3. Das ganze wird am Ende ein Muster-Anwendungsfall für den elektronischen Personalausweis, der notwendig wird, um sich beim Provider und beim Site-Betreiber für den Internet-Zugang und den Inhaltszugriff zu legitimieren und die Bedarfsträger können endlich mit Identitäten statt IP-Nummern operieren, wenn sie ermitteln wollen.
  4. Mit diesen Identitäten lassen sich auch Meldungen und ihre Weitergabe ausgezeichnet tracken, sodaß wir auch eine technische Basis für den Verteilschlüssel der Einnahmen aus dem neuen Leistungsschutzrecht haben.

Diesen politischen und wirtschaftlichen Drücken stellt man sich entgegen, wenn man gegen diesen Entwurf ist. Um den Jugendschutz geht es dabei nur am Rande.

Andererseits kann man das ganze natürlich auch als die neue Kampagne der etablierten Parteien für die Piratenpartei interpretieren.

Weiterlesen bei rivva:

Universtitäts- und Landesbibliothek Darmstadt darf selbst digitalisierte Werke nicht mehr ausdrucken


Eine interessante Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt in einem Rechtsstreit zwischen der TU Darmstadt und dem Ulmer Verlag. An der Bibliothek hat man Bücher und Zeitschriften digitalisiert und diese Daten an speziellen Leseplätzen den Nutzern zur Verfügung gestellt. Die Nutzer, also beispielweise Wissenschaftler oder Studenten, dürfen mit dem Urteil nun nicht einmal einen Absatz aus einem solchen Werk ausdrucken. Aus der Pressemitteilung der TU Darmstadt:

Grundsätzlich bestätigt zwar auch das OLG Frankfurt das neugeschaffene Recht der Bibliotheken, in ihrem Besitz befindliche Druckwerke auch neueren Datums unabhängig von eventuell bestehenden Verlagsangeboten zu digitalisieren. Erlaubt ist auch, die so gewonnenen Dateien Nutzern an besonders eingerichteten elektronischen Leseplätzen in den Räumen der Bibliothek zur Lektüre zur Verfügung zu stellen. Dennoch werden die Rechte der Leser nun entscheidend eingeschränkt. Das in § 53 UrhG grundsätzlich verankerte Recht auf Privatkopie zum wissenschaftlichen Gebrauch soll hier nicht greifen.

Die Angst vor dem Internet oder aber die Gier muss in der Verlagsbranche grenzenlos sein. Die Rechteverwerter sind auch die treibende Kraft hinter den Bemühungen, eine europäische Three-Strikes-Regelung hinzubekommen, nach der Nutzern der Internetanschluss mit der dritten Urheberrechtsverletztung (für ein Jahr?) gekappt werden soll. Diese Regelung soll wahrscheinlich nur für Privatpersonen gelten, zu groß dürfte die Gefahr für Unternehmen sein. Man stelle sich nur mal vor, dem Spiegel-Verlag kappt man die Internetleitungen, weil bei Spiegel Online wiederholt Wikipediainhalte als die eigenen ausgegeben worden sind.

Weiterlesen bei heise: OLG Frankfurt schränkt Nutzerrechte in Bibliotheken ein.

Peter Kruse zu Schirrmachers neuem Internet-Angst-Buch »Payback«


Es ist schon viel über Schirrmachers neues Buch Payback geschrieben und gesagt worden. Schlecht soll es nicht sein, was ich allerdings nicht aus eigener Erfahrung sagen kann, denn innerlich sträubt es sich mir, ein Werk von Schirrmacher in die Hand zu nehmen. Zu sehr haben Verlagsvertreter, darunter eben auch Schirrmacher, in der jüngsten Urheberrechts- und Google Books-Diskussion mit Falschinformationen versucht Politik und Öffentlichkeit zu instrumentalisieren.

Mit dem Untertitel zu seinem Buch »Warum wir im Informationszeitalter gezwungen sind zu tun, was wir nicht tun wollen, und wie wir die Kontrolle über unser Denken zurückgewinnen« spielt Schirrmacher nach dem »Methusalem-Komplex« erneut mit individuellen Ängsten, offenbart damit aber auch einen handfesten Kulturpessimismus. Peter Kruse hat zu Schirrmachers Buch in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung ähnliches gesagt:

Mit seinem Buch outet sich Herr Schirrmacher als fremdelnder Netzwerk-Besucher, als Zaungast, der einer wilden Party gleichermaßen neugierig wie irritiert aus der Ferne zuschaut.

Weiterlesen:

Massenabmahnung für die Musikindustrie finanziell interessanter als Download-Verkäufe?


In der Blogosphäre macht gerade eine Präsentation der Firma DigiRights Solutions die Runde, in der das Unternehmen, ein »Dienstleister für die Musik-, Film-, Computerspiel- und Softwareindustrie«, eine Beispielrechnung von Abmahnungen gegenüber Download-Verkäufen aufmacht. Für mich klingt das so, als ob bei gut laufenden Themen eine Massenabmahnung lukrativer sein kann als der legale Download-Verkauf. Die Argumente der Präsentation:

  • Einnahme pro legalem Download: 0,60 €
  • Einnahme pro Download und zahlendem Rechtsverletzer: 90,00 €
  • »Wenn 1.250 Rechtsverletzer erfasst werden, die zahlen, müssten zur Erwirtschaftung des entsprechenden Ertrages 150.000 Downloads legal verkauft werden«
  • »Bei einer Zahlquote von 25% müssten also pro Monat 5.000 illegale Downloads eines bestimmten Produkts erfasst werden. Dies ist pro Woche eine Erfassungszahl von 1.000, was bei gut laufenden Themen realistisch ist.«

Wenn man das konsequent zu Ende denkt, könnte man als Musikverleger auf die Idee kommen, zwar einen Download-Shop einzurichten, diesen aber in der Bedienung möglichst kompliziert zu gestalten und die Songs zu wenig attraktiven Preise anzubieten. Das dürfte dann die Interessenten in die großen Tauschbörsen treiben.

Rechtsanwalt Udo Vetter findet noch einen anderen Aspekt daran interessant. In seinem law blog schreibt er:

Ein sehr schöner Beleg dafür, wie die Branche mittlerweile tickt. Überdies ein wunderbares Dokument, welches Gerichte sicher gerne lesen werden, wenn sie sich mit der Frage nach dem Rechtsmissbrauch durch Massenabmahnungen beschäftigen müssen.

Außerdem eine ziemliche Gefahr für die beteiligten Anwälte. Die behaupten nämlich immer gern, sie würden ihren Mandanten die gesetzlichen Gebühren in Rechnung stellen, so dass diese von den Abgemahnten auch tatsächlich Gebühren in dieser Höhe erstattet verlangen können.

Auf netzpolitik.org ist dazu ebenfalls etwas zu lesen: DigiRights Solutions Praesentation zur Gewinnverbesserung durch Abmahnungverfahren.

»Jura ist nicht dazu da, antiquierte Geschäftsmodelle zu schützen«


»Jura ist nicht dazu da, antiquierte Geschäftsmodelle zu schützen.« Ein griffiges und häufig wiedergegebenes Zitat des Rechtswissenschaftlers Thomas Hoeren. Er lässt in dem Interview mit der Zeit auch seine Meinung über die (Medien-) Richter in Hamburg und Berlin durchblicken schließt mit einem Statement zur Reformwilligkeit der Akteure im Urheberrechtsbereich:

Zurzeit läuft nichts. Börsenverein und Musikindustrie schalten nach außen hin auf stur und wollen keinen echten Dialog. Freund ist Freund, Feind ist Feind. Es wird schwarzweiß gemalt und nur sortiert, wer zu welchem Lager gehört. Da die Brücken zu einem offenen wissenschaftlichen Diskurs abgebrochen wurden, reagiert die Politik symbolisch: mit leeren Gesten, wie etwa dem unsäglichen, technisch und juristisch unsinnigen Sperrungsgerede.

Mit dieser Einschätzung dürfte er wohl leider weiterhin recht behalten.

[via netzpolitik.org]

Medienindustrie vs. Internet: Der Pirate Bay-Prozess


Zum Prozessauftakt in Schweden gegen The Pirate Bay erschien im SPIEGEL eine kruder Artikel zum Thema Urheberrecht und Internet: Pirate-Bay-Prozess: Warum die Datenpiraten verlogen argumentieren, der in der Netzwelt für ziemlich viel Gegenwind gesorgt hat.

Den Pirate Bay-Betreibern wird »Komplizenschaft bei der Bereitstellung von Raubkopien« vorgeworfen. Wer meinte, dass hinter der Anklage dieses auf jeden Fall wegweisenden Prozesses die geballte Intelligenz der Rechteverwerte (Medienindustrie) stehen würde, stellt nun mit Erstaunen fest, dass da eher geballte Inkompetenz gepaart mit Ignoranz auf dem Prozessweg sind. Mit jedem Tag wird deutlicher, dass es hier in erster Linie darum geht, ein Symbol zu schleifen.

Die Anklage hat gleich am ersten Tag ihren wichtigsten Anklagepunktes verloren. Am siebten Prozesstag mussten man nun eingestehen, dass schlicht kein einziger Beweis eingebracht werden könne, dass auch nur bei einem einzigen der von der Anklage vorgenommenen Download-Versuchen von urheberrichtlich geschützen Materialien ein Pirate Bay-Tracker involviert gewesen ist. Bei fefe gibt es dazu mehr.

Torrent-Dateien lassen sich übrigens auch mit Google finden: filetype:torrent spiegel.

Elektrischer Reporter: Urheber 2.0: Was tun, wenn keiner kauft?


Beim Elektrischen Reporter gibt es jetzt die Fortsetzung zum Urheberrecht 2.0 mit einem Schwerpunkt auf Creative Commons-Lizenz, Selbstvermarktung und Kulturflatrate.

Elektrischer Reporter – Urheber 2.0: Was tun, wenn keiner kauft?

Vertreter der Medienindustrie kommen auch zu Wort. So stellt sich Viva-Gründer Dieter Gorny hin und suggeriert, es gäbe keine Künstler, die unter Creative Commons veröffentlichen würden (er sagt, er kenne keine Künstler, die unter CC-Lizenz veröffentlichen würden – Nine Inch Nails will er also nicht kennen).

Insgesamt wieder eine gelungene Sendung. Bei netzpolitik.org gibt es dazu auch etwas zu lesen. Schließlich kam auch Markus Beckedahl zu Wort.

DigiProtect: Turns Piracy Into Profit


Ich finde, dass könnte durchaus massenhaft verlinkt werden: Der Vertrag eines amerikanischen Pornoproduzenten mit einem deutschen Abmahn-Unternehmen, das sinnigerweise mit dem Slogan »Turn Piracy Into Profit« wirbt. In den Kommentaren des law blogs gibt es dazu noch einen schönen Link auf 1aParty mit (nicht validierbaren) Statistiken zu Abmahnungen:

Screenshot Statistik zu Abmahnungen
Quelle: 1aParty: Abmahnstatistik_2008_Juli.pdf

Die Frage ist natürlich, ob so ein Vertrag wie der jetzt ans Licht nicht schon sittenwidrig ist. Immerhin wird dem Abmahn-Unternehmen das Recht eingeräumt, die Pornofilme des Vertragspartners in Tauschbörsen anzubieten. Rein theoreitsch könnten die Tauschbörsennutzer, die sich so einen Film herunterladen, abgemahnt werden…

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Google Knol: Der Periodika-Killer?


Letzten Dezember hatte ich mich gefragt, wozu Google Knol denn eigentlich gut sein soll. Knol ist gern in Konkurrenz zur Wikipedia gesetzt worden. Dem ist mitnichten so, denn das kollaborative Arbeiten wird mit Googles neuer Plattform gar nicht ermöglicht. Knol ist kein Wiki und keine Konkurrenz zu Wikipedia. Ich sehe in Google Knol viel eher eine nicht ungefährliche Konkurrenz für die wissenschaftlichen Verlage mit ihren Periodika. Knol bietet nämlich genau das, was Wissenschaftsjournale bieten:

  • Autoren-Orientierung
  • Peer-Review
  • Reputation

Und zwar kostenlos. Und zu einer offenen Lizenz (wenn man mal die Problematik der Doppellizenzierung, mit der sich Google besondere Freiheiten herausnimmt, außen vor lässt).

Wenn sich das in den U.S.A durchsetzen sollte kommen auf die Wissenschaftsverlage schwere Zeiten zu.

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