Medienindustrie

3. Korb Urheberrecht und Leistungschutzrecht — Online-Lernen könnte damit unmöglich gemacht werden


Wie will man ein Online-Lernen-Projekt aufsetzen, wenn selbst Presseüberschriften in Zukunft nicht mehr zitiert werden dürfen, ohne eine Urheberrechtsverletzung zu begehen? So unwahrscheinlich das im ersten Moment erscheint, so erschreckend nah ist ein solches Urheberrecht, das mit dem sogenannten 3. Korb weiter überarbeitet werden soll. netzpolitik.org ist ein angebliches Strategiepapier der Verlagsbranche mit Gruworten von von Christoph Keese (Springer) und Prof. Robert Schweizer (Burda), zugespielt worden. Es ist nicht klar, ob das Dokument authentisch ist, es würde allerdings zu derzeitigen Debatte nach einem Leistungsschutzrecht passen:

Um einen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, sollten nicht nur Teile des Presseerzeugnisses wie einzelne Beiträge, Vorspänne, Bilder und Grafiken geschützt werden. Schutzwürdig sind beispielsweise auch Überschriften, Sätze, Satzteile etc., soweit sie einer systematischen Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe in Verbindung mit dem Titel des Presseerzeugnisses dienen.

Weiterlesen bei netzpolitik.org: Verleger: Leistungsschutzrecht soll Sprache monopolisieren.

Neues Leistungsschutzrecht für Verlage: Btx statt Internet


Wahrlich große Sorgen muss man sich derzeit machen: Finanzkrise, Energiekrise, War on Terror. Da fällt es schwer, auf die nur mittelgroßen Skandale aufmerksam zu machen. Beispielsweise auf die Presseverlage und Journalistengewerkschafen, die gemeinsam an einem Gesetzentwurf zu einem »Leistungsschutzrecht« werkeln.

Wozu braucht man ein solches Leistungsschutzrecht? Man braucht es eigentlich nicht, es geistert lediglich seit geraumer Zeit die Idee durch die Republik, dass die Presse vor den Veränderungsprozessen, ausgelöst durch das Web, geschützt werde müsse. Große Verlage können durchaus noch Geld verdienen, wie der Springer-Konzern beweist. Aber das monatelange, mediale Trommeln gegen das böse Internet mit einer angeblich vorherrschenden Kostenlos-Kultur zeigen Wirkung auf die Politik. Dort ist durchaus Bereitschaft vorhanden, ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverlage einzuführen. Verlage und Journalistengewerkschaften haben nun einen Gesetzestext für das Justizministerium entworfen (das könnte man doch auch schon »bezeichnend« nennen). Welche Folgen ein solches Schutzrecht für Presseverlage hätte, kommentiert iRights.info. Ürbrigens, Presseerzeugnisse dürfte man als Blogger dann nicht mehr zitieren.

Laut iRights.info wird eine neue Verwertungsgesellschaft ähnlich VG Wort und GEMA für Presseerzeugnisse kommen. Zwar wird es eine juristische Herausforderung sein, Presseerzugnisse einwandfrei zu definieren, aber Verlage sollen an Presseerzeugnissen ein ausschließliches Recht der Vervielfältigung und Veröffentlichung erhalten (damit soll dann wohl das im Uhrheberrecht geschaffene Zitatrecht kaschiert werden). Die neue Verwertungsgesellschft erhält ihr Geld übrigens durch Gebühren auf alle gewerblich genutzte Computer, wie das Internet-Law-Blog analysiert:

Wer also zu gewerblichen Zwecken Computer – auch (Web-)Server -, Kopierer und Multifunktionsgeräte nutzt, von dem wird gesetzlich vermutet, dass er Vervielfältigungsstücke von Presseerzeugnissen herstellt. Und wegen dieser gesetzlichen Vermutung muss dieser Nutzer/Unternehmer deshalb an eine Verwertungsgesellschaft der Verlage bezahlen. Es handelt sich also um eine Geräteabgabe auf Presseerzeugnisse.

Ebefalls zum Thema:

»Die Rechteindustrie mag Kinderpornographie«


Strategie der Medienindustrie? Erst die Politik dazu bewegen, Websites mit Kinderpornografie gesetzlich sperren zu lassen, um später diese Sperren auf weitere Bereiche auszudehen, beispielsweise auf Tauschbörsen:

”Child pornography is great,” the speaker at the podium declared enthusiastically. ”It is great because politicians understand child pornography. By playing that card, we can get them to act, and start blocking sites. And once they have done that, we can get them to start blocking file sharing sites”.

Das schreibt Christian Engström, schwedischer Pirat und Mitglied des Europaparlaments, in seinem Blog. Er zitiert den dänischen Medienindustrie-Vertreter und -Anwalt Johan Schlüter, dessen Vortrag er im Jahr 2007 in Schweden gehört hatte.

[via netzpolitik]

iPad-Fieber


Zum Verkaufsstart des iPads möchte ich nicht zurückstehen und ebenfalls einen kleinen Beitrag zum Wünsch-O-Mat der Verlagswelt schreiben. Aber ich mache es mir einfach und zitiere nur den Lumma:

Das iPad wird ein tolles Produkt. Aber für die Verlage bedeutet es eine weitere Abhängigkeit, stärkere Konkurrenz auf der Plattform und weniger Relevanz für die Printerzeugnisse. In 5 Jahren werden die Ereignisse beim Jalag zur Normalität werden. Währenddessen verdient Apple als Inhalte-Distributor ganz wunderbar mit und ermöglicht zudem transaktions-basierte Werbemodelle, die andere Marktteilnehmer nicht bieten können.

»Raubkopierer-AGB«


vielleicht kann man vereinfacht sagen, dass springer sich in den verträgen mit freien autoren eine lizenz zum raubkopieren von deren texten geben wollte und jetzt vor gericht damit gescheitert ist.

Gelesen bei wirres zu der Meedia-Meldung, dass das Kammergericht Berlin einige AGB-Klauseln der Axel Springer AG für ungültig erklärt hat.

Schmutzige Wäsche im Fall Youtube ./. Viacom


Youtube verteidigt sich gegen die Klage auf eine Milliarde Dollar Schadenersatz durch den Medienkonzerns Viacom (zu Viacom gehören MTV Newtworks, Paramount Pictures und Dreamworks). Der Chefjustiziar wirft den Viacom-Managern vor, in Summe 18 Werbeagenturen damit beauftragt zu haben, Aufnahmen von Sendungen zu bearbeiten, damit sie wie illegales Material wirken, und auf Youtube hochzuladen, um so die Popularität dieser Sendungen zu steigern. Gleichzeitig habe man sich bei Youtube über die Verbreitung dieser Videos beschwert.

Klingt wie eine Räuberpistole, aber nachdem die Medienindustrie Massenabmahnung als das lukrativere Geschäftsmodell für sich entdeckt hat, scheint es mir nicht völlig unwahrscheinlich zu sein.

»No one could do to Disney Disney did Brothers Grimm«


In einem sehr unterhaltsamen Talk hat Lawrence Lessig bei TEDxNYED über eine Kultur des Remixens gesprochen, die Disney groß gemacht hat, über den Respekt der Konservativen gegenüber dem Urheber (nicht Verwerter) und den Einfluss von Hollywood auf die Demokraten.

[via ix, netzpolitik.org]

Jugendschutz als Spielball der Interessensgruppen?


Seit ein paar Tagen wird der Entwurf zur Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages heftig diskutiert. Beziehungsweise wird von der Online-Welt ziemlich klar abgelehnt. Aus der Stellungnahme des AK Vorrat:

  • Es werden sowohl Internet-Zugangs-Anbieter (Access-Provider, ISP) als auch Anbieter von Webspace (Hosting-Provider) mit den eigentlichen Inhalte-Anbietern gleich gesetzt. Sie werden als „Anbieter“ bezeichnet. Sie alle sind für die Inhalte ihrer Kunden verantwortlich.
  • Access-Provider werden verpflichtet, ausländische Webseiten zu blockieren, die sich nicht an die in Deutschland geltenden Jugendschutzbestimmungen halten. Es muss also eine weitaus umfangreichere Internet-Zensur-Infrastruktur aufgebaut werden, als dies Ursula von der Leyen im Wahlkampf vorgesehen hat.
  • Wenn auf einer Webseite die Nutzer Inhalte erstellen können (also zum Beispiel Kommentare in Blogs), dann muss der Betreiber der Plattform (also zum Beispiel der Blogger) nachweisen (!), dass er zeitnah Inhalte entfernt, „die geeignet sind, die Entwicklung von jüngeren Personen zu beeinträchtigen“. Ausnahmen sind keine vorgesehen.
  • Generell werden alle Inhalte in Kategorien eingeteilt: ab 0 Jahre, ab 6 Jahre, ab 12 Jahre, ab 16 Jahre, ab 18 Jahre.
  • Alle „Anbieter“ müssen sicherstellen, dass Kinder der entsprechenden Altersstufe jeweils ungeeignete Inhalte nicht wahrnehmen.

Im Unternehmensblog von 1&1 hat Justiarin Saskia Franz zudem drastisch aufgezeigt, wohin der Weg mit der Novelle gehen würde:

Undifferenziert müsste ein Access-Provider genauso wie ein Blogger ausnahmslos jederzeit sämtliche Inhalte kontrollieren, da er dafür verantwortlich sein soll, „die Einbeziehung und den Verbleib von Inhalten im Gesamtangebot“, die entwicklungsbeeinträchtigend sind, zu verhindern. Hier stellt sich die Frage, welcher User kann dies mit den ihm möglichen Mitteln sicherstellen? Der Freizeit-Blogger wird hierzu regelmäßig nicht in der Lage sein. Ihm steht das technische Equipment und gegebenenfalls Know-how kaum zur Verfügung. Ob er sich parallel die eingreifende Filterung durch einen Access-Provider wünscht, ist gleichfalls fraglich.

Soweit so schlecht. Kristian Köhntopp bietet nun eine interessante Deutungsmöglichkeit dieser Novelle. Kris hat Erfahrung mit Jugendschutz, vor mehr als 10 Jahren hat er an einer Studie zum Thema Jugendschutz im Internet mitgearbeitet, die damals vom Wirtschaftsministerium (BMWI) beauftragt worden ist. Er hat dabei erlebt, wie verschiedene Interessensgruppen das Thema Jugendschutz für sich instrumentalisieren wollten. In seinem Blogeintrag weist er darauf hin, dass ein solch novelliertes Jugendmedienschutzgesetz die Transaktionskosten für Online-Veröffentlichungen erheblich verteuern würden. Oder volkswirtschaftlich betrachtet: es werden Marktschranken aufgebaut, die eine Veröffentlichung beispielsweise kostenloser Angebote von Privatpersonen oder kleinen Organisationen unmöglich machen würden. Gestützt werden durch solche Barrieren – Überraschung! – die klassischen Medienhäuser. Also jene Akteure, die in den letzten Monaten mit einem wahren Veröffentlichkungsfeuerwerk auf ihre Not und ihr Fremdeln mit der Online-Welt hingewiesen haben. Kris drückt das so aus:

Andererseits ist das auch genau eine Linie der Politik der aktuellen Regierung: Es sind die kostenlosen Angebote in ausreichender bis exzellenter Qualität, die derzeit den Medienwandel treiben. Unsere Klientelregierung hat nun versprochen, dieses Problem zu beheben. Konsequenterweise ist dieser Entwurf eines Jugendmedienschutzes auch ein Anschlag auf die kooperative Kultur des Internets, denn es gilt, kostenlose Angebote unattraktiver zu machen, um kompetetiven, traditionell geldgestützt operierenden Sites mehr Luft zum Atmen zu geben. Da diese Sites auch traditionellen Regulierungsinstrumentarien zugänglich sind, ist dies politisch und wirtschaftlich wünschenswert.

Kris weiter zu den Folgen:
  1. Die Publikation von kostenlosen, kooperativ erzeugten freien Inhalten wird aufwendiger.
  2. Es wird die Überwachungs- und Zensurinfrastruktur legitimiert, die schon im Rahmen der Zensursula-Diskussion gewünscht wurde.
  3. Das ganze wird am Ende ein Muster-Anwendungsfall für den elektronischen Personalausweis, der notwendig wird, um sich beim Provider und beim Site-Betreiber für den Internet-Zugang und den Inhaltszugriff zu legitimieren und die Bedarfsträger können endlich mit Identitäten statt IP-Nummern operieren, wenn sie ermitteln wollen.
  4. Mit diesen Identitäten lassen sich auch Meldungen und ihre Weitergabe ausgezeichnet tracken, sodaß wir auch eine technische Basis für den Verteilschlüssel der Einnahmen aus dem neuen Leistungsschutzrecht haben.

Diesen politischen und wirtschaftlichen Drücken stellt man sich entgegen, wenn man gegen diesen Entwurf ist. Um den Jugendschutz geht es dabei nur am Rande.

Andererseits kann man das ganze natürlich auch als die neue Kampagne der etablierten Parteien für die Piratenpartei interpretieren.

Weiterlesen bei rivva:

Universtitäts- und Landesbibliothek Darmstadt darf selbst digitalisierte Werke nicht mehr ausdrucken


Eine interessante Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt in einem Rechtsstreit zwischen der TU Darmstadt und dem Ulmer Verlag. An der Bibliothek hat man Bücher und Zeitschriften digitalisiert und diese Daten an speziellen Leseplätzen den Nutzern zur Verfügung gestellt. Die Nutzer, also beispielweise Wissenschaftler oder Studenten, dürfen mit dem Urteil nun nicht einmal einen Absatz aus einem solchen Werk ausdrucken. Aus der Pressemitteilung der TU Darmstadt:

Grundsätzlich bestätigt zwar auch das OLG Frankfurt das neugeschaffene Recht der Bibliotheken, in ihrem Besitz befindliche Druckwerke auch neueren Datums unabhängig von eventuell bestehenden Verlagsangeboten zu digitalisieren. Erlaubt ist auch, die so gewonnenen Dateien Nutzern an besonders eingerichteten elektronischen Leseplätzen in den Räumen der Bibliothek zur Lektüre zur Verfügung zu stellen. Dennoch werden die Rechte der Leser nun entscheidend eingeschränkt. Das in § 53 UrhG grundsätzlich verankerte Recht auf Privatkopie zum wissenschaftlichen Gebrauch soll hier nicht greifen.

Die Angst vor dem Internet oder aber die Gier muss in der Verlagsbranche grenzenlos sein. Die Rechteverwerter sind auch die treibende Kraft hinter den Bemühungen, eine europäische Three-Strikes-Regelung hinzubekommen, nach der Nutzern der Internetanschluss mit der dritten Urheberrechtsverletztung (für ein Jahr?) gekappt werden soll. Diese Regelung soll wahrscheinlich nur für Privatpersonen gelten, zu groß dürfte die Gefahr für Unternehmen sein. Man stelle sich nur mal vor, dem Spiegel-Verlag kappt man die Internetleitungen, weil bei Spiegel Online wiederholt Wikipediainhalte als die eigenen ausgegeben worden sind.

Weiterlesen bei heise: OLG Frankfurt schränkt Nutzerrechte in Bibliotheken ein.

Peter Kruse zu Schirrmachers neuem Internet-Angst-Buch »Payback«


Es ist schon viel über Schirrmachers neues Buch Payback geschrieben und gesagt worden. Schlecht soll es nicht sein, was ich allerdings nicht aus eigener Erfahrung sagen kann, denn innerlich sträubt es sich mir, ein Werk von Schirrmacher in die Hand zu nehmen. Zu sehr haben Verlagsvertreter, darunter eben auch Schirrmacher, in der jüngsten Urheberrechts- und Google Books-Diskussion mit Falschinformationen versucht Politik und Öffentlichkeit zu instrumentalisieren.

Mit dem Untertitel zu seinem Buch »Warum wir im Informationszeitalter gezwungen sind zu tun, was wir nicht tun wollen, und wie wir die Kontrolle über unser Denken zurückgewinnen« spielt Schirrmacher nach dem »Methusalem-Komplex« erneut mit individuellen Ängsten, offenbart damit aber auch einen handfesten Kulturpessimismus. Peter Kruse hat zu Schirrmachers Buch in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung ähnliches gesagt:

Mit seinem Buch outet sich Herr Schirrmacher als fremdelnder Netzwerk-Besucher, als Zaungast, der einer wilden Party gleichermaßen neugierig wie irritiert aus der Ferne zuschaut.

Weiterlesen:

Inhalt abgleichen