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DRM beim Elektrischen Reporter: »Digitale Entmündigung«


Unabhängig von existierenden und nicht existierenden Dingen: erstaunlicher Weise scheint etwa in Sachen Kindle und iPhone der größte Feind der Freiheit die Bequemlichkeit der Nutzer zu sein.

Hihi, das jetzt mal was für uns Apple-nicht-so-lieb-haber. Der elektrische Reporter Mario Sixtus hat eine Sendung zum Thema Digital Restrictions Management (DRM) gemacht und beschreibt dabei die Problematik an Hand von Amazons Kindle und von Apples iPhone:

Elektrischer Reporter – Digitale Entmündigung: Was Dir gehört, gehört Dir nicht

T-Mobile-Tarif macht iPhone für den Firmeneinsatz uninteressant


Es war mir gar nicht klar, dass man mit dem iPhone und den dazugehörigen Telekom-Tarifen gar keinen richtigen Internet-Zugang erhält. Denn in einer Heise-Meldung steht:

VoIP-Verbindungen etwa sind ebensowenig zulässig wie die Nutzung von Instant-Messenger-Protokollen. Die Telekom schließt auch "IP-VPN" auf dem iPhone aus.

Ich dachte, mit dem iPhone 3G wollte man jetzt auch Firmenkunden ansprechen. Dafür ist aber VPN Voraussetzung. Aber tatsächlich, wenn man sich die Website von T-Mobile ansieht, dann findet man zu den Tarifen diese Fußnote:

6) Gilt nur für die Nutzung mit dem iPhone im nationalen T-Mobile Netz und an deutschen HotSpots der Telekom oder von T-Mobile (WLAN). Die Nutzung von VoIP, Instant Messaging und IPVPN ist nicht Gegenstand des Vertrages. Ab einem Datenvolumen von 300 MB (Complete M), 1 GB (Complete L) oder 5 GB (Complete XL) pro Monat wird die Bandbreite im jeweiligen Monat auf max. 64 kbit/s (Download) und 16 kbit/s (Upload) beschränkt. Voraussetzung für die WLAN/EDGE/UMTS Flatrate ist die Beibehaltung der von T-Mobile bzw. Apple vorgenommenen technischen Voreinstellungen der SIM-Karte und des iPhone. Eine Änderung der technischen Voreinstellungen des iPhone - insbesondere des Access Point Name (APN) - ist unzulässig. Datenflatrate gilt nur für die Tarife Complete M, L und XL.

[via Fefe]

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