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Ein Geschäftsmodell im Internet geht immer (diesmal CIPPOOL.de)


Seit letzter Woche grast ein Script der Website CIPPOOL (laut Untertitel das Bildungsportal für Studentinnen und Studenten) ziemlich viele Blogs der Bildungsszene ab und veröffentlicht Beiträge, die unter einer Creative Commons-Lizenz erschienen sind, erneut auf cippool.de. Dort findet man dementsprechend eine ganze Menge Texte von Edu-Bloggern.

Eine solche Aggregierung kann für den Betreiber viel Geld wert sein, da Google passende Texte zu einem Themenschwerpunkt mit den entsprechenden Stichworten gut bewertet. Was fehlt für einen ordentlichen PageRank sind Links von anderen Websites. Und allem Anschein nach versucht der Betreiber, laut Impressum ein Peter Wilfahrt, die Links einzusammeln, indem er mit jeder Veröffentlichlung eines Beitrags auf cippool.de einen Pingback zur Quelle zurückschickt. So etwas wird durchaus als Spam, als Trackback- oder Pingback-Spam, angesehen.

Mich hat es jedenfallso so genervt, dass ich diesen zig-fachen Pingback-Spam gelöscht habe und nun sämtliche Zugriffe von der CIPPOOL IP-Adresse 85.17.45.16 via iptables abblocke.

BGH lässt erstmals Softwarepatente zu während Google sich anschickt, den Patentdreck im Videobereich aufzuräumen


Was für eine Koinzidenz. Heise berichtet heute, dass der Bundesgerichtshof in einer neuen Entscheidung einen Weg aufgezeigt hat, Trivialpatente aka Softwarepatente in Deutschland zuzulassen.

Heute am Abend dann die von vielen erhoffte Meldung, dass Google den Videocodec VP8 unter eine Open Source-Lizenz gestellt hat.Videocodoecs sind ein patentverseuchter Bereich; auch wenn man einen komplett neuen Videocodec entwickeln möchte, wird man mit großer Wahrscheinlichkeit irgendwelche Softwarepatente verletzen, von denen man noch nie etwas gehört hat.

Google hat ein existenzielles Interesse an einem »freien« Internet. Und als Betreiber des Videoportals YouTube möchte man sich der lizenzrechtlichen Schranken des Videocodecs H.264 (MPEG 4) entledigen. Damit der freie Codec rasche Verbreitung findet, hat Google das WebM-Projekt gegründet, das schon jetzt unter anderem von Adobe, Mozilla Foundation, Nvidia und Skype unterstützt wird. Bloggern wie auch E-Learning-Anbietern bietet sich auf der anderen Seite erstmals die Möglichkeit, Videos in einem Format anbieten zu können, das keine Lizenzkosten nach sich zieht.

BSI und Google Wave: Googles Services weiterhin in der Kritik


Aus dem aktuellen Lagebericht des Bundesamts für Sichrheit in der Informationstechnik (BSI):

Google Wave ist derzeit nur mit einem Google-Nutzerkonto nutzbar. Alle Google-Wave-Daten liegen auf Google-Servern. Damit gilt für Google Wave dieselbe Kritik, die durch Daten­ schützer und das BSI an Google Mail, Google Docs, Google Calendar und anderen Online-Diensten des Unternehmens geübt wurde: Der Nutzer verliert vollständig die Kontrolle über seine Daten.

Daher ist eine Nutzung von Google Wave (ebenso wie eine Nutzung der anderen Google-Dienste) sowohl aus IT-sicherheitstechnischen Gründen als auch aus Sicht des Datenschutzes aktuell nicht zu empfehlen.

Der offene Ansatz des Google Wave Federation Protocol ist zu begrüßen, kann aber die negative Gesamteinschätzung nicht ändern. Soll­te zukünftig eine verteilte, gesicherte und kontrollierbare Datenhaltung mit Google Wave möglich sein, muss diese Bewertung neu vorgenommen werden. Zudem kann derzeit noch nicht vorhergesagt werden, ob das neue Paradigma „Wave“ überhaupt eine breite Nutzer­ und Entwicklerakzeptanz finden wird.

In dem Dokument ist auch nochmal die schöne Grafik von F-Secure mit der Verteilung der infizierten Dateiformate. PDFs (mit dem Zielvektor Adobe Reader) sind die meistinfizierten Dateien.

sozlog: Wer verbreitet wissenschaftliche Information in der Wissensgesellschaft des Internet?


Ein kurzer Hinweis auf den Beitrag »Wer verbreitet wissenschaftliche Information in der Wissensgesellschaft des Internet?« Es wird dargelegt, was Google Books ist und wie die aktuelle Rechtlage aussieht. Dabei wird die Vorgehensweise der VG Wort massiv in Frage gestellt (VG Wort ist für Textpublikationen das, was die GEMA für Musik ist, beispielsweise werden in Deutschland auf den Kaufpreis eines jeden Laserdruckers 12,50 € Urheberrechtsabgabe aufgeschlagen).

Ich bin ja im Bezug auf Organisationen etwas naiv auf dem Lande groß geworden. Das ist wahrscheinlich auch einer der Gründe, warum mich Organisationsentwicklung so fasziniert. Bei der Vorgehensweise der VG Wort viel mir jedenfalls spontan das Parkinsonsche Gesetz ein. Um mal Wikipedia zu zitieren: »Parkinson geht sogar so weit zu behaupten, dass die Kernaufgaben auch ganz wegfallen könnten, ohne dass die Verwaltung deshalb schrumpfen würde.«

[via histnet.ch]

Urheberrecht: Vor einem 3. Korb


Das Urheberrecht befindet sich in einem ständigen Fluss, nach den Reformen 1. Korb und 2. Korb wird von verschiedenen Seiten auf einen weiteren, den dritten Korb hingearbeitet. Das Bundesjustizministerium hatte dazu im Februar 2009 von verschiedenen Organisationen um Stellungnahmen gebeten.

Im Journalismus macht man sich bekanntlich große Sorgen um die Zukunft der eigenen Zunft und man hat auch einen Schuldigen ausgemacht: Google. In der Stellungnahmen für das Justizministerium hat der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) dann aber ein wenig übers Ziel hinausgeschossen, wie Stefan Niggemeier bemerkt hat: Der DJV kennt Google News nicht.

Überhaupt ist die im Journalismus geführte Debatte zum Thema Urheberrecht und Google derzeit recht unterhaltsam. Malte Welding hat für die Netzeitung einen köstlichen Überblick erstellt: Google und der Zoodirektor.

Google Wave und die Zukunft der Kommunikation


Der Weg in die Zukunft der Kommunikation mit Google Wave dürfte noch lang und steinig sein (zumindest wenn ich mir nochmal den Weg eines kürzlichen Besprechungsprotokolls vergegenwärtige). Ob Google Wave tatsächlich der Weisheit letzter Schluss sein wird, bleibt abzuwarten. Was bei der Präsentation zu sehen war, sieht schon extrem cool aus. Was ich daran vor allem interessant finde, ist der technische Unterbau. Der basiert auf XMPP, dem guten alten Jabber. Nur für den Client wird eine Web-Schnittstelle geschaffen, d.h. eine Webseite, die vom Webbrowser aufgerufen und angezeigt werden kann. Wenn man die Idee nun aber radikal weiterdenkt, könnte man versucht sein, auf diese Web-Schnittstelle ganz zu verzichten und alles direkt im Jabber-Client ablaufen zu lassen. HTTP wäre dann als Transportkanal durch XMPP ersetzt. Das Ende des Webs?

Nein, natürlich nicht. Aber ich finde, es ist ein nettes Beispiel für die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten der Jabber-Protokollfamilie.

Weiterlesen:

Google macht auf Wikia Search


Jimmy Wales, Gründer des Wikipedia-Projekts, hatte schon lange die Idee einer Wiki-basierten Suchmaschine. Dabei haben die Nutzer die Möglichkeit, ihre Suchergebnisse zu bewerten. Die Überlegung: je mehr Nutzer ihre Suchergebnisse bewerten, desto mehr Bewertungen fließen in den Suchalgorithmus der Suchmaschine ein und desto genauer kann diese schließlich arbeiten. Was für den Nutzer wiederum genauere Suchergebnisse zur Folge hat. Diese Wiki-basierte Suchmaschine wurde schließlich im Januar 2008 Realität: Wikia Search.

Anfangs belächelt, macht Wikia Search mittlerweile ein recht brauchbare Figur. Aufregend an Wikia Search ist neben dieser Form der Suche auch, dass die Software selbst Open Source ist. Darüberhinaus steht auch der Index der Suchmaschine jedermann zur Verfügung.

Zurück zu der Möglichkeit, die eigenen Suchergebnisse zu bewerten und damit die Suchmaschine beim Auffinden von relevanten Inhalten zu unterstützen. Dieses Prinzip hat Google jetzt übernommen, allerding nur für registrierte und eingeloggte Google-Nutzer. Die Google-Leute scheinen jetzt an diesem Prinzip ebenfalls ihren Gefallen gefunden zu haben:

Dass Google dieses Feature nun seinen Usern anbietet, adelt ein wenig Wikia Search. Aber wahrscheinlich stekt da natürlich auch ein wenig die Taktik dahinter, einen kleinen Mitbewerber erst gar nicht unbequem werden zu lassen.

Mehr dazu auch im im Official Google Blog: SearchWiki: make search your own.

»Extended Gmail outage hits Apps admins«

Published in

Selbst Google mit seinen riesigen Datacentern ist vor Ausfällen seiner Server nicht gefeit. Das ist neben der Datenschutzproblematik die Schattenseite, wenn man unternehmenskritische Infrastruktur als software-as-a-service zu einem Dienstleister auslagert:

A prolonged, ongoing Gmail outage has some Google Apps administrators pulling their hair out as their end users, including high-ranking executives, complain loudly while they wait for service to be restored.

Weiterlesen bei Computerworld: Extended Gmail outage hits Apps admins.

[via vowe]

Google Knol: Der Periodika-Killer?


Letzten Dezember hatte ich mich gefragt, wozu Google Knol denn eigentlich gut sein soll. Knol ist gern in Konkurrenz zur Wikipedia gesetzt worden. Dem ist mitnichten so, denn das kollaborative Arbeiten wird mit Googles neuer Plattform gar nicht ermöglicht. Knol ist kein Wiki und keine Konkurrenz zu Wikipedia. Ich sehe in Google Knol viel eher eine nicht ungefährliche Konkurrenz für die wissenschaftlichen Verlage mit ihren Periodika. Knol bietet nämlich genau das, was Wissenschaftsjournale bieten:

  • Autoren-Orientierung
  • Peer-Review
  • Reputation

Und zwar kostenlos. Und zu einer offenen Lizenz (wenn man mal die Problematik der Doppellizenzierung, mit der sich Google besondere Freiheiten herausnimmt, außen vor lässt).

Wenn sich das in den U.S.A durchsetzen sollte kommen auf die Wissenschaftsverlage schwere Zeiten zu.

Weiterlesen:

Google Docs räumt sich großzügige Lizenz ein


Gründe, warum man in seiner Wissensarbeit auf Google Docs verzichten sollte, stehen in den dortigen AGBs:

  • 11. Von Ihnen gewährte Lizenz für Inhalte
    • 11.1 Ihre Urheberrechte sowie alle anderen Rechte, die Sie bezüglich der von Ihnen in den oder über die Services übermittelten, eingestellten oder dargestellten Inhalte innehaben, verbleiben bei Ihnen. Durch Übermittlung, Einstellung oder Darstellung der Inhalte gewähren Sie Google eine dauerhafte, unwiderrufliche, weltweite, kostenlose und nicht exklusive Lizenz zur Reproduktion, Anpassung, Modifikation, Übersetzung, Veröffentlichung, öffentlichen Wiedergabe oder öffentlichen Zugänglichmachung und Verbreitung der von Ihnen in oder durch die Services übermittelten, eingestellten oder dargestellten Inhalte. Diese Lizenz dient ausschließlich dem Zweck, Google in die Lage zu versetzen, die Services darzustellen, zu verbreiten und zu bewerben; sie kann für bestimmte Services, wie in den Zusatzbedingungen für die entsprechenden Services festgelegt, widerrufen werden.
    • 11.2 Sie stimmen zu, dass diese Lizenz Google auch das Recht einräumt, entsprechende Inhalte anderen Gesellschaften, Organisationen oder Personen, mit denen Google vertragliche Beziehungen über die gemeinsame Erbringung von Diensten unterhält, zugänglich zu machen und die Inhalte im Zusammenhang mit der Erbringung entsprechender Dienste zu nutzen.
    • 11.3 Ihnen ist bekannt, dass Google bei der Durchführung der für die Bereitstellung der Services an unsere Nutzer erforderlichen technischen Schritte (a) Ihre Inhalte über verschiedene öffentliche Netzwerke und in unterschiedlichen Medien übermitteln oder verbreiten kann; und (b) an Ihren Inhalten Änderungen vornehmen kann, die in Anpassung an die entsprechenden verbindenden Netzwerke, Geräte, Dienste oder Medien erforderlich sind. Sie sind damit einverstanden, dass diese Lizenz Google zur Vornahme entsprechender Handlungen ermächtigt.
    • 11.4 Sie bestätigen und gewährleisten gegenüber Google, dass Sie über sämtliche zur Gewährung der oben beschriebenen Lizenz erforderlichen Rechte, Vollmachten und Befugnisse verfügen.

Die Intention dieses Passus mag ja ein ganz anderer sein. De jur ist es aber eine Blankolizenz und damit ein unbeschränktes Verwertungsrecht an allen Inhalten, die in Google Docs erstellt oder dort eingefügt werden.

Weiterlesen bei KoopTech: "GoogleDocs owns you!"

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