Gesetzgebung

Jugendschutz als Spielball der Interessensgruppen?


Seit ein paar Tagen wird der Entwurf zur Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages heftig diskutiert. Beziehungsweise wird von der Online-Welt ziemlich klar abgelehnt. Aus der Stellungnahme des AK Vorrat:

  • Es werden sowohl Internet-Zugangs-Anbieter (Access-Provider, ISP) als auch Anbieter von Webspace (Hosting-Provider) mit den eigentlichen Inhalte-Anbietern gleich gesetzt. Sie werden als „Anbieter“ bezeichnet. Sie alle sind für die Inhalte ihrer Kunden verantwortlich.
  • Access-Provider werden verpflichtet, ausländische Webseiten zu blockieren, die sich nicht an die in Deutschland geltenden Jugendschutzbestimmungen halten. Es muss also eine weitaus umfangreichere Internet-Zensur-Infrastruktur aufgebaut werden, als dies Ursula von der Leyen im Wahlkampf vorgesehen hat.
  • Wenn auf einer Webseite die Nutzer Inhalte erstellen können (also zum Beispiel Kommentare in Blogs), dann muss der Betreiber der Plattform (also zum Beispiel der Blogger) nachweisen (!), dass er zeitnah Inhalte entfernt, „die geeignet sind, die Entwicklung von jüngeren Personen zu beeinträchtigen“. Ausnahmen sind keine vorgesehen.
  • Generell werden alle Inhalte in Kategorien eingeteilt: ab 0 Jahre, ab 6 Jahre, ab 12 Jahre, ab 16 Jahre, ab 18 Jahre.
  • Alle „Anbieter“ müssen sicherstellen, dass Kinder der entsprechenden Altersstufe jeweils ungeeignete Inhalte nicht wahrnehmen.

Im Unternehmensblog von 1&1 hat Justiarin Saskia Franz zudem drastisch aufgezeigt, wohin der Weg mit der Novelle gehen würde:

Undifferenziert müsste ein Access-Provider genauso wie ein Blogger ausnahmslos jederzeit sämtliche Inhalte kontrollieren, da er dafür verantwortlich sein soll, „die Einbeziehung und den Verbleib von Inhalten im Gesamtangebot“, die entwicklungsbeeinträchtigend sind, zu verhindern. Hier stellt sich die Frage, welcher User kann dies mit den ihm möglichen Mitteln sicherstellen? Der Freizeit-Blogger wird hierzu regelmäßig nicht in der Lage sein. Ihm steht das technische Equipment und gegebenenfalls Know-how kaum zur Verfügung. Ob er sich parallel die eingreifende Filterung durch einen Access-Provider wünscht, ist gleichfalls fraglich.

Soweit so schlecht. Kristian Köhntopp bietet nun eine interessante Deutungsmöglichkeit dieser Novelle. Kris hat Erfahrung mit Jugendschutz, vor mehr als 10 Jahren hat er an einer Studie zum Thema Jugendschutz im Internet mitgearbeitet, die damals vom Wirtschaftsministerium (BMWI) beauftragt worden ist. Er hat dabei erlebt, wie verschiedene Interessensgruppen das Thema Jugendschutz für sich instrumentalisieren wollten. In seinem Blogeintrag weist er darauf hin, dass ein solch novelliertes Jugendmedienschutzgesetz die Transaktionskosten für Online-Veröffentlichungen erheblich verteuern würden. Oder volkswirtschaftlich betrachtet: es werden Marktschranken aufgebaut, die eine Veröffentlichung beispielsweise kostenloser Angebote von Privatpersonen oder kleinen Organisationen unmöglich machen würden. Gestützt werden durch solche Barrieren – Überraschung! – die klassischen Medienhäuser. Also jene Akteure, die in den letzten Monaten mit einem wahren Veröffentlichkungsfeuerwerk auf ihre Not und ihr Fremdeln mit der Online-Welt hingewiesen haben. Kris drückt das so aus:

Andererseits ist das auch genau eine Linie der Politik der aktuellen Regierung: Es sind die kostenlosen Angebote in ausreichender bis exzellenter Qualität, die derzeit den Medienwandel treiben. Unsere Klientelregierung hat nun versprochen, dieses Problem zu beheben. Konsequenterweise ist dieser Entwurf eines Jugendmedienschutzes auch ein Anschlag auf die kooperative Kultur des Internets, denn es gilt, kostenlose Angebote unattraktiver zu machen, um kompetetiven, traditionell geldgestützt operierenden Sites mehr Luft zum Atmen zu geben. Da diese Sites auch traditionellen Regulierungsinstrumentarien zugänglich sind, ist dies politisch und wirtschaftlich wünschenswert.

Kris weiter zu den Folgen:
  1. Die Publikation von kostenlosen, kooperativ erzeugten freien Inhalten wird aufwendiger.
  2. Es wird die Überwachungs- und Zensurinfrastruktur legitimiert, die schon im Rahmen der Zensursula-Diskussion gewünscht wurde.
  3. Das ganze wird am Ende ein Muster-Anwendungsfall für den elektronischen Personalausweis, der notwendig wird, um sich beim Provider und beim Site-Betreiber für den Internet-Zugang und den Inhaltszugriff zu legitimieren und die Bedarfsträger können endlich mit Identitäten statt IP-Nummern operieren, wenn sie ermitteln wollen.
  4. Mit diesen Identitäten lassen sich auch Meldungen und ihre Weitergabe ausgezeichnet tracken, sodaß wir auch eine technische Basis für den Verteilschlüssel der Einnahmen aus dem neuen Leistungsschutzrecht haben.

Diesen politischen und wirtschaftlichen Drücken stellt man sich entgegen, wenn man gegen diesen Entwurf ist. Um den Jugendschutz geht es dabei nur am Rande.

Andererseits kann man das ganze natürlich auch als die neue Kampagne der etablierten Parteien für die Piratenpartei interpretieren.

Weiterlesen bei rivva:

Licht und Schatten II


Oha, kaum fange ich an von Licht und Schatten zu schreiben, muss ich auch schon einen Nachtrag liefern.

Licht: Der Obama ist jetzt Präsident und alle finden es toll.

Schatten: Ein Grundpfeiler unserer demokratischen Ordnung, die strikte Trennung von Polizei und Geheimdienst, wird mit dem neuen BKA-Gesetz aufgehoben (heise: Weg frei für bundesweite heimliche Online-Durchsuchungen). Die Reaktion darauf sind bis auf die Stimmen aus CDU und SPD erschütternd bis fassungslos. Auf Rivva kann man das schön verfolgen.

netzpolitik.org meldet jetzt auch noch, dass das BKA-Gesetz möglichst schnell durch den Bundestag gebracht werden soll:

Achtung, es besteht dringender Handlungsbedarf: Obwohl der genaue Text des Koalitions-”Kompromisses” zu den neuen Befugnissen des Bundeskriminalamts noch nicht einmal bekannt ist, soll er bereits am Mittwoch nächster Woche (!) im Bundestag verabschiedet werden.

Wenn der Bundesrat dann auch noch zustimmt, könnten wir zum ersten Januar ein deutsches FBI bekommen, mit allen Problemen, die damit verbunden sind - Vermischung von Polizei und Geheimdienstarbeit, fehlende richterliche und bundesanwaltliche Kontrollen, Kompetenzwirrwarr mit den Ländern, Auskunftspflicht für Journalisten, großem Spähangriff auf Privatwohnungen und natürlich der heimlichen Online-Durchsuchung.

Die Reaktionen auf lassen sich auch hierzu wunderbar auf Rivva verfolgen.

DigiProtect: Turns Piracy Into Profit


Ich finde, dass könnte durchaus massenhaft verlinkt werden: Der Vertrag eines amerikanischen Pornoproduzenten mit einem deutschen Abmahn-Unternehmen, das sinnigerweise mit dem Slogan »Turn Piracy Into Profit« wirbt. In den Kommentaren des law blogs gibt es dazu noch einen schönen Link auf 1aParty mit (nicht validierbaren) Statistiken zu Abmahnungen:

Screenshot Statistik zu Abmahnungen
Quelle: 1aParty: Abmahnstatistik_2008_Juli.pdf

Die Frage ist natürlich, ob so ein Vertrag wie der jetzt ans Licht nicht schon sittenwidrig ist. Immerhin wird dem Abmahn-Unternehmen das Recht eingeräumt, die Pornofilme des Vertragspartners in Tauschbörsen anzubieten. Rein theoreitsch könnten die Tauschbörsennutzer, die sich so einen Film herunterladen, abgemahnt werden…

Weiterlesen:

Freie Musik, böse Downloader


Es gibt da einen tollen Offenen Brief vom Bundesverband Musikindustrie, in dem die Bundeskanzlerin aufgefordert wird, sich für den Schutz des geistigen Eigentums einzusetzen. Unterzeichnet von 200 Musikern. Zweihundert? Mehr sind nicht zusammengekommen?

Nunja, es gibt da etliche nette Reaktionen drauf in der Blogosphäre (gesammelt bei Rivva). Zum Beispiel bei Nerdcore.

Im Bildungsbereich sind wir mit dem Urheberrecht, speziell mit dem 2. Korb, ziemlich ausgebremst worden. Aber es gibt Musik Abseits der Verwertungsindustrie, der Musikbosse und der Gema. Jamendo ist zum Beispiel großartig. Immerhin hat mich der offene Brief dazu gebracht, endlich mal die schon lange angedachte Wikiseite zum Thema freie Musik anzulegen: Musik im Netz.

Und irgendwie passt diese Meldung auch ganz gut hier mit rein: "Auf der Konferenz Fórum Internacional Software Livre (fisl9.0) im brasilianischen Porto Allegre hat das Bildungsministerium angekündigt, bis Ende 2009 alle Computerlabore an öffentlichen brasilianischen Schulen im Rahmen des ProInfo-Programms, das den Einsatz von Computern in der Ausbildung fördern soll, mit der Distribution "Linux Educacional 2.0" ausstatten zu wollen." (Quelle: heise).

Anarchisten in der Bundesregierung?


Ach, wenn es doch nur um ein paar Verrückte ginge. Tatsächlich sind in Berlin offensichtlich an entscheidenden Stellen Anarchisten am Werk, für die Regeln nicht gelten und die nach dem alten Spontispruch handeln: Legal, illegal, scheißegal.

Kai Biermann in seinem Beitrag »Datenschutz: Das Schleifen der Bürgerrechte hat System« in der Zeit über Politiker, die mit ihren diversen verfassungswidrigen Gesetzesvorhaben immer wieder in Karlsruhe gestoppt werden müssen.

Wiefelspütz und unsere großartige Demokratie (habt euch nicht so!)


Wiefelspütz. Das ist der »Innenexperte« der SPD. Im Interview mit der Tagesschau kommentierte er die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Eilantrag über die Vorratsdatenspeicherung, einem Gesetz, das er maßgeblich mitgetragen hat: "Wir müssen handwerklich besser werden". OMFG. Und dann seine schon bekannte Litanei:

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein außerordentlich freier Staat. Die Rechtsstaatlichkeit hat in Deutschland eine Qualität wie in keinem anderen Land der Welt. Nirgendwo gibt es einen so hohen Grundrechtsschutz. Nirgendwo gibt es ein Gericht von der Bedeutung und der Machtfülle des Bundesverfassungsgerichtes. Die Kritik von Herrn Schaar entspricht nicht der Realität.

Wiefelspütz. Über ihn und seine Worthülsen hatte ich mich hier schonmal aufgeregt.

Schicksalstag


Am 09. November 1989 hatte ich mich mit einem Freund aus den U.S.A in der Studenten-WG meiner Schwester in Berlin einquartiert. Die ganzen Tage über war an der Berliner Mauer eine Art Dauer-Happening. Die Vopos waren zu Scherzen aufgelegt während wir uns großer Teile der Berliner Mauer bemächtigten. Irgend wann sind dann auch zwei Jungs aus Dresden zu uns gestoßen, die Hals über Kopf nach Berlin aufgebrochen waren. Die zwei, der eine hieß glaube ich Rigo, hatten seit zwei Tagen keinen Schlaf gefunden, darum wurden sie kurzerhand mit in unsere Studenten-WG einquartiert.

Es war eine aufregende Zeit, die mich sehr berührt hat und mich auch heute noch berührt. Mit dem Ruf »Wir sind das Volk« hat die Protestbewegung der DDR den Boden für eine friedliche und demokratische Neuordnung geschaffen. Respekt.

Irgendwie schade, dass nun am 09. November 2007, dem deutschen Schicksalstag, die Vorratsdatenspeicherung vom Bundestag beschlossen wird. Mal sehen, wass das Bundesverfassungsgericht dazu sagen wird. Denn es wird eine Sammelklage geben. Schäuble scheint allerdings nicht so begeistert zu sein (laut taz):

Wir hatten den 'größten Feldherrn aller Zeiten', den GröFaZ, und jetzt kommt die größte Verfassungsbeschwerde aller Zeiten

Nun ja, wenigsten bleiben wir das Volk.

Update: heise hat auch eine Meldung dazu: Schäuble brüskiert Gegner der Vorratsdatenspeicherung.

Hackerparagraph 202c StGB: Wieder eine Sicherheitsgruppe weg


Da sich die Folgen rund um den Hackerparagraphen häufen (heute gibt die Security-Gruppe THC auf), habe ich dazu eine Wiki-Seite eingerichtet. Ergänzungen sind wie immer hochwillkommen!

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