Die Bundesregierung möchte mit De-Mail ein Mailsystem etablieren, das rechtsverbindliche Kommunikation im Internet ermöglicht. Auf der Website von De-Mail werden die Vorzüge für Bürgerinnen und Bürger erläutert, im wesentlichen werden dort drei Punkte herausgestellt, warum De-Mail für den privaten Gebrauch interessant ist: Datenschutz, Elektronisches Einschreiben und die persönliche De-Mail-Adresse:
Verschlüsselt, authentisch und nachweisbar - einfach, schnell und von überall
Geschäftliche oder behördliche Kommunikation, die bisher den Postweg erforderte, können Sie mit De-Mail einfacher, schneller und von jedem beliebigen Ort aus vollständig elektronisch erledigen. Öffnungszeiten spielen keine Rolle, in den Warteschlangen stehen andere. Dadurch sparen Sie Zeit und natürlich auch Geld.
Die Vorzüge für Unternehmen und Behörden werden ebenfalls genannt, da geht es im wesentlichen um die rechtsichere elektronische Kommunikation:
Verschlüsselt, authentisch und nachweisbar - für den Austausch elektronischer Nachrichten zwischen Privatpersonen, Unternehmen und Behörden
Optimierte Prozesse
Unternehmens- und Verwaltungsprozesse zeichnen sich bisher durch Medienbrüche aus. Eine vollständig elektronische Bearbeitung ist vor allem bei juristisch relevanten Arbeitsschritten oft nicht möglich, etwa wenn die fristgerechte Zustellung eines Schriftstücks zweifelsfrei nachgewiesen werden muss. Der ständige Wechsel von Elektronik zu Papier führt zu erheblichen Prozessverzögerungen und verursacht immensen Aufwand. Mit De-Mail können Unternehmens- und Verwaltungsprozesse ohne Medienbruch elektronisch abgewickelt werden. Die Folge: Sie optimieren Ihre Prozesse und reduzieren Ihre Kosten.
Nun sind technische Sicherheit und Rechtssicherheit gar nicht so trivial zu erreichen. Im Grunde wird, wie Kris aus seiner Sicht als ehemaliger Security-Experte bei einem großen Mailprovider beschreibt, ein Gesetz speziell für De-Mail gestrickt, das eine Rechtssicherheit erst möglich macht. Da Provider wie GMX und T-Online mittlerweile Vorregistrierungen für De-Mail annehmen und ein Referentenentwurf zum De-Mail-Gesetz erschienen ist, hat sich der Verbraucherzentrale Bundesverband mit dem Thema beschäftigt:
Nach der Prüfung der einzelnen Regelungen im Referentenentwurf kommt der vzbv zu dem Schluss, dass für den Bürger die Nachteile deutlich überwiegen.
Auch der c't ist das Thema einen Artikel wert und stellt mit der einhergehenden Beweislastumkehr (als De-Mail-Nutzer muss man beweisen, dass ein Dokument einen nicht erreicht hat) einige technische Aspekte in den Vordergrund:
- De-Mail hat einen Viren- und Spam-Filter eingebaut, damit besteht die prinzipielle Gefahr, dass Nachrichten nicht zum Empfänger gelangen.
- Eine Nachricht gilt spätestens drei Tagen nach dem Versand als zugestellt, unabhängig davon, ob man die Mails auch abgerufen hat.
- Als Bürger muss man im Zweifelsfalle nachweisen, dass man eine Nachricht verschickt hat, beispielsweise mit einen kostenpflichtigen Zusatzdienst.
Das Fazit der c't:
Die Bürger dürften allerdings den neuen E-Mail-Diensten kritisch gegenüberstehen. Während Unternehmen und Behörden viel Porto sparen, bekommen Privatkunden mehr Pflichten aufgebürdet als bei der Zustellung der Papierpost und müssen einem System vertrauen, von dem noch nicht bekannt ist, ob es wirksam gegen Angriffe und Spam-Attacken geschützt ist und die Korrespondenz dort sicher aufgehoben ist.


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