Bürgerrechte

12. September: Freiheit statt Angst


Es wird Zeit, auf die Demo für (digitale) Bürgerrechte am kommenden Samstag in Berlin hinzuweisen: Freiheit statt Angst.

[via netzpolitik.org]

Wall Street Journal: The Green Dam Phenomenon


Das linken Umtrieben völlig unverdächtige Wall Street Journal:

The Chinese government may be backing down from its plan to install new "filtering" software, Green Dam, on all Chinese computers. But it would be naïve to think that scrapping the Green Dam mandate means the end of headaches for computer- and device-makers world-wide. More and more governments -- including democracies like Britain, Australia and Germany -- are trying to control public behavior online, especially by exerting pressure on Internet service providers. Green Dam has only exposed the next frontier in these efforts: the personal computer.

[…]

In Germany, Internet users and civil liberties groups are fighting proposed legislation mandating a national censorship system.

Weiterlesen im Wall Street Journal: The Green Dam Phenomenon. Governments everywhere are treading on Web freedoms.

Durchsuchung wegen mittelbarer Links auf Kinderporno-Sperrliste rechtmäßig


Ein Blogbetreiber ist durchsucht worden, weil er »einen mittelbaren Link auf die dänische Sperrliste mit Kinderpornographie gesetzt hatte.«

Diese Durchsuchung war laut Landgericht Kalrsruhe rechtmäßig. Zwar haben findige Menschen im Heise-Forum ziemlich schnell dem Landgericht Karlsruhe selbst eine indirekte Verlinkung zu Wikileaks nachgewiesen (hier und hier), aber damit ist das Urteil leider nicht vom Tisch. Und eine Hausdurchsuchung beim Landgericht Karlsruhe dürften wir wohl auch nicht erleben.

Dagegen ist meine Angst vor einer Hausdurchsuchung bei mir ganz real geworden. Ich habe nicht nur auf Wikileaks verlinkt, sondern auch auf die schwedische bzw. finnische Sperrliste.

Es gibt jetzt ein deutsches Editorial zum Thema Internetzensur auf Wikileaks, das so beginnt:

Sie sind verhaftet wegen Geschwindigkeitsueberschreitung.
Was ist denn das Tempolimit?
Die Hoechstgeschwindigkeit ist geheim.

[via fefe]

Keine Zeit für E-Learning


Politik und Verwaltung tun sich ja bekanntlich schwer mit diesem Internet. Es ist mittlerweile 14 Jahre her, dass Helmut Kohl auf die Frage nach seinen Plänen für den Bau von »Datenautobahnen« über die asphaltierten Autobahnen räsoniert hat. Was haben wir damals gefeixt. Nun gut, wir sind heute weiter, zumindest was das »Hochgeschwindigkeitsnetz« angeht. Allerdings scheint man noch an einigen Stellen damit zu fremdeln, wenn es über eine rein rezeptive Nutzung des Internets hinausgeht: Dänische Sperrliste mobilisiert Polizei.

(Die finnischen und schwedischen Filterlisten sind zwar auch bekannt, deren Verlinkung führt aber nicht zur Verhaftung.)

»Killerspiel«-Debatte: Wes Geistes Kind


Bayerns Innenminister Joachim Herrmann in der Zeit:

Ich glaube nicht, dass es in unserer freiheitlichen Gesellschaft einen Anspruch auf solche Computerspiele gibt.

Ja, es geht um »Killerspiele«. Nein, er bezog sich dabei nicht auf Minderjährige sondern auf erwachsene Staatsbürger. In dem Interview offenbart der bayrische Politiker auch, dass er ein so genanntes »Killerspiel« noch nie selbst ausprobiert hat.

Weiterlesen:

[via Nightline]

90 Jahre: Happy Birthday Nelson Rolihlahla Mandela


Nelson Mandela ist heute 90 Jahre alt geworden. Ich mag diesen Mann, weil er nach über 27 Jahren im südafrikanischen Knast nicht verbitterte, sondern mit der ihm eigenen Lebensfreude in die Freiheit zurückgekehrt ist. Ich weiß noch heute, dass mich ein Foto von ihm so um 1990 oder 1991 zutiefst beeindruckte. Es war in »The Face«, und es zeigte ihn, den neuen Staatsmann, breit lächelnd neben einem bunten Blumenbeet. Anscheinend ohne Verbitterung, dafür voller Lebensfreude, lässt er sich frei von staatmännischem Gehabe neben Blumen fotografieren. Neben Blumen!

Happy Birthday, Nelson Rolihlahla Mandela!

Habermas' »Öffentlichkeit«, das Internet und das Web 2.0


Jürgen Habermas hat etwas zu Web 2.0 geschrieben. Dazu muss man wissen, dass sich Habermas in seiner Habilitationsschrift »Strukturwandel der Öffentlichkeit« mit dem bürgerlichen Verfassungsstaat und der Bedeutung der Öffentlichkeit für diesen beschäftigt hat. Bei Wikipedia steht dazu:

Habermas zeigt anhand historischer Beispiele, wie „die politische Öffentlichkeit aus der literarischen“ hervorgegangen ist. In den um die Mitte des 17. Jahrhunderts gegründeten Kaffeehäusern, Salons und Tischgesellschaften bildeten sich Kristallisationspunkte der Öffentlichkeit. Ihre Gespräche kreisten zunächst um Kunst und Literatur, erweiterten sich aber bald um ökonomische und politische Inhalte. Unter den Mitgliedern herrschte Gleichberechtigung und die Macht des Arguments.

Ab Mitte des 19. Jahrhunderts sieht Habermas den öffentlichen Diskurs zunehmend gefährdet. Die Publizität gerät durch verschärften kapitalistischen Konkurrenzdruck in den Sog von partikularen Interessen. Mit Entstehung der Massenpresse und den ihr eigenen technischen und kommerziellen Gegebenheiten erfolgt eine „Refeudalisierung der Öffentlichkeit“: Die Kommunikation wird wieder eingeschränkt und dem Einfluss einzelner Großinvestoren unterworfen.

In der Reihe »Kleine politische Schriften« hat Habermas seine Gedanken zur Öffentlichkeit auf das Internet ausgedehnt. Bei histnet sind einige interessante Auszüge zu lesen:

Das World Wide Web scheint freilich mit der Internetkommunikation die Schwächen des anonymen und asymmetrischen Charakters der Massenkommunikation auszugleichen, indem es den Wiedereinzug interaktiver und deliberativer Elemente in einen unreglementierten Austausch zwischen Partner zulässt, die virtuell, aber auf gleicher Augenhöhe miteinander kommunizieren.

Und:

Tatsächlich hat ja das Internet nicht nur neugierige Surfer hervorgebracht, sondern auch die historisch versunkene Gestalt eine egalitären Publikums von schreibenden und lesenden Konversationsteilnehmern und Briefpartnern wiederbelebt. Andererseits kann die computergestützte Kommunikation unzweideutige demokratische Verdienste nur für einen speziellen Kontext beanspruchen: Sie unterminiert die Zensur autoritärer Regime, die versuchen, spontane öffentliche Meinungen zu kontrollieren und zu unterdrücken.

Wobei seine Schlussfolgerungen durchaus diskussionswürdig erscheinen:

Das Web liefert die Hardware für die Enträumlichung einer verdichteten und beschleunigten Kommunikation, aber von sich aus kann es der zentrifugalen Tendenz nichts entgegensetzen. Vorerst fehlen im virtuellen Raum die funktionalen Äquivalente für die Öffentlichkeitsstrukturen, die die dezentralisierten Botschaften wieder auffangen, selegieren und in redigierter Form synthetisieren.

Weiterlesen bei weblog.histnet.ch: Habermas 2.0 - Strukturwandel der Öffentlichkeit reloaded.

Wiefelspütz und unsere großartige Demokratie (habt euch nicht so!)


Wiefelspütz. Das ist der »Innenexperte« der SPD. Im Interview mit der Tagesschau kommentierte er die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Eilantrag über die Vorratsdatenspeicherung, einem Gesetz, das er maßgeblich mitgetragen hat: "Wir müssen handwerklich besser werden". OMFG. Und dann seine schon bekannte Litanei:

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein außerordentlich freier Staat. Die Rechtsstaatlichkeit hat in Deutschland eine Qualität wie in keinem anderen Land der Welt. Nirgendwo gibt es einen so hohen Grundrechtsschutz. Nirgendwo gibt es ein Gericht von der Bedeutung und der Machtfülle des Bundesverfassungsgerichtes. Die Kritik von Herrn Schaar entspricht nicht der Realität.

Wiefelspütz. Über ihn und seine Worthülsen hatte ich mich hier schonmal aufgeregt.

»Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität«


Dass die Online-Durchsuchung in Nordrhein-Westfalen keinen Bestand haben wird, war nach den öffentlichen Experten-Anhörungen schnell klar. Überraschend ist eher, dass die Herren am Bundesverfassungsgericht die Tragweite der technologischen Entwicklungen erkannt haben und dann konsequenter Weise die Grundrechte auf diesen Bereich übertragen haben:

§ 5 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 Alt. 2 VSG, der den heimlichen Zugriff auf informationstechnische Systeme regelt ("Online-Durchsuchung"), verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner besonderen Ausprägung als Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme und ist nichtig.

Das ist doch nach all den negativen Erfahrungen mit der Legislativen eine schöne Meldung.

Auf Spiegel Online ist dazu mittlerweile eine erste Analyse erschienen: Richter erfinden das Computer-Grundrecht.

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